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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sanitätshaus Rosenhäger GmbH beim Verbrauchsgüterkauf/Auftrag zur Lieferung/Reparatur von Heil- und Hilfsmittel

§ 1 Geltung der Bedingung

Der Verkauf/Auftrag zur Lieferung/Reparatur erfolgt aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sanitätshaus Rosenhäger GmbH. Diese werden auch Bestandteil aller künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzug

(1) Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

(2) Die Kaufpreiszahlung/Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung/Abnahme fällig. Die Zahlungen erfolgen in bar oder auf ein angegebenes Konto der Sanitätshaus Rosenhäger GmbH.
(3) Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleibt die Ware im Eigentum der Sanitätshaus Rosenhäger GmbH.

(5) Der Käufer/Auftraggeber kommt auch ohne weitere Erklärungen der Sanitätshaus Rosenhäger GmbH. KG 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, soweit er nicht bezahlt. Ist zweifelhaft, ob oder wann dem Käufer /Auftraggeber die Rechnung oder Zahlungsaufforderung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der Ware.

(6) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungs-recht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

§ 3 Anzeigepflicht

Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt/Abnahme der Ware der Sanitätshaus Rosenhäger GmbH schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben.

§ 4 Gewährleistung

(1) Der Käufer/Auftraggeber einer mangelhaften Sache/Werkes kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels verlangen.

(2) Die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH ist in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Schlägt die dritte Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder vom Vertrage zurückzutreten.

(3) Die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH kann die vom Käufer/Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers/Auftrageber beschränkt sich in diesem Falle auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.

(4) Liefert die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer/Auftraggeber die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

(5) Ist der Nacherfüllungsanspruch fehlgeschlagen, so kann der Käufer/Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer/Auftraggeber für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gebrauchsnutzungsdauer an.

(6) Veränderungen der Ware, selbständige Reparaturversuche oder Reparatur durch Dritte, führen zum Erlöschen der Gewährleistung.

§ 5 Rücktritt

Der Käufer/Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Sanitätshaus Rosenhäger Gmb H zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurück tritt oder auf Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Verjährung

(1) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängel – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Rechte Ansprüche wegen Mängel ein Jahr. Soweit eine neue Sache/Werk Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängel – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.

(2) Die für Schadensersatzansprüche nach Absatz 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche nicht mit einem Mangel im Zusammenhang stehen.

(3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung/Abnahme.

(4) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

§ 7 Haftungsbegrenzung

(1) Die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH haftet in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen
der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzan-spruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

§ 8 Verzugszinsen

Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Zinsen über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Sanitätshaus Rosenhäger GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als in Satz 1 bezeichnet ist, entstanden ist.

§ 9 Ausschluss der Aufrechnung

Der Käufer/Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Gesetzliche Krankenkasse

(1) Soweit als Kostenträger eine gesetzliche Krankenklasse in Betracht kommt, gelten die mit der Kasse vereinbarten Rahmenverträge. Falls notwendig, wird die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen.

(2) Der Auftraggeber trägt alle Kosten selbst, die die Kasse nicht erstattet. Die Höhe der Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wird entweder von der Krankenkasse oder von der Sanitätshaus Rosenhäger GmbH nach Entscheidung durch die Krankenkasse nachgewiesen.

§ 11 Private Krankenversicherung

Das unter § 2 Vereinbarte gilt nicht, sofern der Auftraggeber privat krankenversichert ist. Die Leistungen erfolgen dann allein aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Auftraggeber bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 13 Verbraucherschlichtung

Die Sanitätshaus Rosenhäger GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

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